Cannabisrecht
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Zum WerkGesetzliche Regelungen zum erlaubten Umgang mit Cannabis beschränkten sich bislang auf medizinische Zwecke. Mit dem neuen "Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG)" wurde Cannabis nun auch zu Genusszwecken teilweise entkriminalisiert und im "Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG)" reguliert. Zugleich wurden die Vorschriften zum Medizinalcannabis in ein eigenes "Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz - MedCanG)" überführt und überarbeitet.Vorteile auf einen BlickDer neue Kommentar widmet sich dieser neuen Rechtsmaterie umfassend, in verständlicher Weise und sachkundig. Unter anderem geht es um: Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendschutz, Prävention Privater Eigenanbau durch Erwachsene Gemeinschaftlicher Eigenanbau und kontrollierte Weitergabe Abgabe und Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken Erlaubnisverfahren und laufende Überwachung Straf- und Bußgeldvorschriften ZielgruppeFür Bundes- und Landesbehörden, Unternehmen, Cannabis-Anbauvereinigungen und Unternehmen auf der "Sekundärebene", Rechtsanwälte, Richter sowie Labore, Apotheker und Ärzte.