Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz
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Eigenbetriebe als rechtlich selbständige Anstalten des öffentlichen Rechts sind der "Prototyp der organisatorisch und wirtschaftlich verselbständigten Anstalt".Sie sind mit eigener Wirtschaftsführung und die der Werkleitung unwiderruflich übertragene Kompetenz zur selbständigen Erledigung der "laufenden Betriebsführung" einschließlich der Vertretung nach außen ausgestattet. Eigenbetriebe haben die Pflicht zu doppelter Buch- und kaufmännischer Wirtschaftsführung.Die Eigenbetriebe bieten praktische Vorteile, wie die Festlegung eines Anschluss- und Benutzungszwangs zugunsten der Anstalt, Möglichkeit eines öffentlich-rechtlichen Tätigwerdens der Anstalt einschließlich der Erhebung von Kommunalabgaben.Der Kommentar "Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung" erläutert das Recht der Eigenbetriebe und der Anstalten des Öffentlichen Rechts anschaulich, praxisnah und kompetent.Die Kommentierung ist an den Bedürfnissen der Praxis orientiert und erleichtert damit auch den ehrenamtlichen Organmitgliedern ihre Aufgabenwahrnehmung.Somit eignet sich der Titel für Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltungen, Zweckverbände, Eigengesellschaften, Eigenbetriebe, Rechnungsprüfungsämter, die örtl. Prüfung beim Landesrechnungshof, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Kommunalaufsichtsbehörden und die kommunalen Spitzenverbände.Klaus Schmidt, Dipl. Kaufmann, Geschäftsführender Gesellschafter der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Dornbach GmbH, Heiko Bokelmann, Dipl.-Kfm., Geschäftsführender Gesellschafter der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Dornbach GmbH und Dr. jur. Jochen Hell, Rechtsanwalt, Geschäftsführender Gesellschafter der Dornbach GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, beraten Kommunen und kommunale Einrichtungen und sind ausgewiesene Kenner der Materie.