Freisprüche
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Fünfundzwanzig Revolutionäre äußern sich zu ihren Prozessen, als Angeklagte und als Ankläger, meist in der Form eines Schlußworts. Die Staatsanwälte breiten eine reiche Auswahl von Tatbeständen aus, vom Vergehen gegen die Zensurbestimmungen bis zum Hochverrat, von der Zusammenrottung bis zum Mord, von der Brandstiftung bis zum bewaffneten Umsturz. Die Wahrheit aber ist, daß die Handlungen der Angeklagten mit keinem Strafgesetzbuch der Welt zu fassen sind. Nur gescheiterten Revolutionen ist mit der politischen Justiz zu begegnen. Die Urteile gegen die Autoren dieses Bandes reichen vom Freispruch bis zum Tod durch Erhängen; aber ihre Rechtskraft währt nur solange wie die Macht der herrschenden Klasse, die sie gefällt hat. Der Titel des Buches nimmt ihre Revision vorweg. Es steckt als Zitat in dem berühmten Schlußsatz aus Fidel Castros Verteidigungsrede vor dem Standgericht zu Santiago de Cuba: »Verurteilen Sie mich, meine Herren; darauf kommt es nicht an. Die Geschichte wird mich freisprechen.« Die Auswahl beginnt mit Babeuf und endet mit Kurón und Modzelewski, zwei jungen Polen. Die beiden Grenzfälle des Buches signalisieren den Eintritt der bürgerlichen wie den der sozialistischen Revolution in eine reaktionäre Phase. Das Buch handelt also im wesentlichen vom revolutionären Kampf gegen die Bourgeoisie. Ein besonderer Platz wird den Führern der Befreiungsbewegungen in der Dritten Welt eingeräumt. Jedes der Plädoyers ist mit einem historischen Kommentar versehen. Ein Essay des Herausgebers beschließt den Band.
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