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Detlef Leenen

    August 4, 1942
    BGB Allgemeiner Teil: Rechtsgeschäftslehre
    • Darstellung der Rechtsgeschäftslehre als Kernstück des Allgemeinen Teils des BGB. Teil 1 stellt die Rechtsgeschäftslehre dar, Teil 2 widmet sich der Rechtsgeschäftslehre in der Methodik der Fallbearbeitung. Die Nachauflage berücksichtigt eine Vielzahl aktueller BGH-Entscheidungen, z.B. zur Doppelwirkung im Recht sowie zu Fragen der elektronischen Kommunikation.

      BGB Allgemeiner Teil: Rechtsgeschäftslehre