Sozialverwaltungsrecht für die soziale Arbeit
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Kaum ein Rechtsgebiet ist für Studierende der Sozialen Arbeit schwerer zugänglich als das allgemeine Sozialverwaltungsrecht. Da es keine Leistungsansprüche für die Klienten enthält, wird das allgemeine Sozialverwaltungsrecht häufig unterschätzt, obwohl es für die fachlich kompetente Betreuung und Beratung von Klienten eine hohe Relevanz besitzt. So sind Fragen, an wen sich Anträge richten (Zuständigkeit), wie man sich gegen staatliches Handeln wehren kann (Rechtsschutz) oder wie mit Sozialdaten umzugehen ist (Sozialdatenschutz) Gegenstand sozialarbeiterischen Handelns. Das Studienbuch richtet sich an Studierende der Sozialen Arbeit und soll in Studium und Praxis die notwendigen Grundkenntnisse des Sozialverwaltungsrechts vermitteln. Die einzelnen Abschnitte des Buches gliedern sich in die theoretischen Grundlagen mit Übersichten und Beispielen sowie einem praktischen Teil mit Fallfragen und Lösungen zur Wiederholung und Vorbereitung auf Klausuren.