Die Haftungsbegrenzung des Warschauer Abkommens
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Die Frage der Umrechnung der Haftungshöchstbeträge des Art. 22 Warschauer Abkommen in nationale Währungen ist in der internationalen Rechtsprechung und Literatur seit der Aufhebung des Goldstandards heftig umstritten. Auch in der Bundesrepublik Deutschland ist die Rechtsprechung uneinheitlich. Mit einem baldigen Inkrafttreten der Montrealer Protokolle von 1975, die eine Novellierung des Warschauer Abkommens beabsichtigen, kann nicht gerechnet werden. Die uneinheitliche Umrechnungspraxis gefährdet sowohl die Interessen der Flugpassagiere als auch der Luftverkehrsgesellschaften. Es stellt sich deshalb die Frage nach der Bezugsgrösse der Haftungshöchstbeträge des Warschauer Abkommens, insbesondere aus deutscher Sicht.