Kapitalaufbringung und -erhaltung in der GmbH
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Unter dem übergeordneten Gesichtspunkt der «Kapitalaufbringung und -erhaltung», der bei der GmbH für den Gläubigerschutz von besonderer Bedeutung ist und letztlich die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen rechtfertigt, setzt sich die vorliegende Arbeit zum Ziel, die Haftungsverhältnisse vor und nach Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister aufzuzeigen, welche die Einhaltung sichern können. Auf der im einzelnen begründeten These aufbauend, dass die GmbH zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als juristische Person über ein Eigenkapital mindestens in Höhe des autonom festsetzbaren Stammkapitals verfügen muss, wird in kritischer Auseinandersetzung mit Literatur und Rechtsprechung versucht, ein in sich schlüssiges Haftungsmodell zu entwickeln. Daneben wird die Einbeziehung der kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen in das Kapitalbindungssystem, insbesondere im Zusammenhang mit ihrer Verwendung zu Kapitalerhöhungen, kritisch beleuchtet.