Der Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
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Der «Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte» ist ein von der Rechtsprechung geschaffenes Rechtsinstitut. Trotz seiner bislang 80-jährigen Fortentwicklung ist er seit jeher in der Literatur heftig umstritten. Besonders intensivem Angriff ist er jedoch ausgesetzt seitdem die Rechtsprechung von ihrem bis dahin vorausgesetzten Tatbestandsmerkmal eines «personenrechtlichen Einschlags» zwischen Gläubiger und Drittem abzurücken begann. Dadurch wird eine uferlose Ausweitung des Geschützten Personenkreises befürchtet, die zu unübersehbarer vertraglicher Haftung führe. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, daß derartige Befürchtungen der Literatur unbegründet sind. Voraussetzung ist jedoch die Wahl eines entsprechenden Lösungsansatzes, der hier erarbeitet wurde.