Die Regelungsabrede
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Formfreie Absprachen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sind heute neben der Betriebsvereinbarung als betriebliche Kooperationsinstrumente allgemein anerkannt. Eine Sonderstellung unter den formlosen Vereinbarungen nimmt die Regelungsabrede ein. Sie soll ebenso wie die Betriebsvereinbarung dazu dienen, das in 87 BetrVG niedergelegte Prinzip des Einigungszwangs zu verwirklichen. Die Regelungsabsprache ist im Betriebsverfassungsgesetz positivrechtlich nicht ausdrücklich normiert. Bedingt dadurch sind Probleme aufgetreten, die bislang weder von der Rechtsprechung noch vom Schrifttum zufriedenstellend gelöst worden sind. Diese Arbeit untersucht, ob die Regelungsabrede eine zulässige und zweckmäßige Ausübungsform des Mitbestimmungsrechts nach 87 BetrVG ist. Im Hauptteil der Abhandlung werden allgemeine Grundsätze zur rechtlichen Erfassung der Regelungsabsprache herausgearbeitet und die Anwendungsmöglichkeiten dieses Rechtsinstituts erörtert und kritisch gewürdigt.