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Ego n.n. catholicae ecclesiae episcopus

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Der Papst unterzeichnet Dekretalschreiben, die anlässlich von Heiligsprechungen ausgestellt werden, mit seinem Namen und dem Titel »Bischof der katholischen Kirche«. Die Arbeit untersucht die Entstehung, Entwicklung und Bedeutung dieser Unterschriftsformel, die erstmals bei Papst Paschalis II. (1099-1118) als Ergebnis der Gregorianischen Reformbewegung dokumentiert ist. Der Gebrauch dieser Formel wird in feierlichen Privilegien und Konsistorialbullen der Päpste verfolgt. Verschiedene Urkundenarten und deren Merkmale werden detailliert vorgestellt. Auch die Unterschriften der Kardinäle werden in die Analyse einbezogen, was Rückschlüsse auf deren Rang und Stellung im Verhältnis zum Papst ermöglicht und Aufschluss über ihre Mitwirkung an der Kirchenregierung gibt. Der Verfasser schlussfolgert, dass die Formel Catholicae Ecclesiae Episcopus eine dogmatisch und rechtlich bedeutende Zusammenfassung der papstlichen Position als Universalbischof darstellt. Auf dem Ersten Vatikanum diente sie als Argumentationshilfe im Streit um die Definition des Jurisdiktionsprimates. Der Papst als »Bischof der katholischen Kirche« übt bischöfliche Gewalt in der gesamten Kirche aus, was Fragen zur Beziehung seiner Vollmacht zu der des Diözesanbischofs aufwirft. Die Untersuchung ist für die Lehre von der Kirche, insbesondere bezüglich des Papsttums, des Jurisdiktionsprimats, des Kollegialitätsprinzips und des Kardinalskollegiums sowie für das kirchlic

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Ego n.n. catholicae ecclesiae episcopus, Georg May

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1995
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