Unternehmensgruppen und Zusammenschlusskontrolle in China: empfiehlt sich eine Regelung nach deutschem Modell?
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In China haben sich in den vergangenen Jahren Unternehmensgruppen rasch entwickelt. In diesem Buch wird die Frage diskutiert, ob die Bildung von Firmengruppen mit kartellrechtlichen Instrumentarien kontrolliert werden sollte. Der Autor untersucht das deutsche Fusionskontrollrecht und fragt nach einer Empfehlung für das chinesische Wirtschaftsrecht. Er setzt sich mit den juristischen Voraussetzungen zur Bildung von Unternehmensgruppen, die kaum geregelt sind, auseinander. Das chinesische Wettbewerbsrecht und das deutsche Fusionskontrollrecht werden dargestellt. Im Ergebnis empfiehlt sich derzeit eine Regelung nach deutschem Modell nicht, da zum einen eine Politik der Strukturerhaltung nicht angebracht und zum anderen die Frage nach einer Kontrolle der Unternehmenskonzentration noch nicht opportun ist. Zwar hält der Autor im zweiten Schritt die vorbeugende Fusionskontrolle als Strukturgestaltungspolitik für notwendig, aber anhand ausgesuchter Kriterien des deutschen materiellen Wirtschaftsrechtes kann er diese für China nicht empfehlen.
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Unternehmensgruppen und Zusammenschlusskontrolle in China: empfiehlt sich eine Regelung nach deutschem Modell?, Jiandong Shao
- Language
- Released
- 1996
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- Title
- Unternehmensgruppen und Zusammenschlusskontrolle in China: empfiehlt sich eine Regelung nach deutschem Modell?
- Language
- German
- Authors
- Jiandong Shao
- Publisher
- Lang
- Released
- 1996
- ISBN10
- 3631302185
- ISBN13
- 9783631302187
- Series
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Category
- University and college textbooks
- Description
- In China haben sich in den vergangenen Jahren Unternehmensgruppen rasch entwickelt. In diesem Buch wird die Frage diskutiert, ob die Bildung von Firmengruppen mit kartellrechtlichen Instrumentarien kontrolliert werden sollte. Der Autor untersucht das deutsche Fusionskontrollrecht und fragt nach einer Empfehlung für das chinesische Wirtschaftsrecht. Er setzt sich mit den juristischen Voraussetzungen zur Bildung von Unternehmensgruppen, die kaum geregelt sind, auseinander. Das chinesische Wettbewerbsrecht und das deutsche Fusionskontrollrecht werden dargestellt. Im Ergebnis empfiehlt sich derzeit eine Regelung nach deutschem Modell nicht, da zum einen eine Politik der Strukturerhaltung nicht angebracht und zum anderen die Frage nach einer Kontrolle der Unternehmenskonzentration noch nicht opportun ist. Zwar hält der Autor im zweiten Schritt die vorbeugende Fusionskontrolle als Strukturgestaltungspolitik für notwendig, aber anhand ausgesuchter Kriterien des deutschen materiellen Wirtschaftsrechtes kann er diese für China nicht empfehlen.