Körperschaftsteuerliche Integration statt Anrechnung?
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Mit dem KStG 1977 wurde die Körperschaftbesteuerung in der Bundesrepublik einschneidend reformiert. Der Übergang vom klassischen Körperschaftsteuersystem zum Anrechnungsverfahren kann als großer Fortschritt gewertet werden. Gleichwohl weist auch das neue System Schwächen auf, die die Kritiker nicht verstummen lassen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die in der Diskussion um die Körperschaftsteuerreform von Engels/Stützel vorgeschlagene Teilhabersteuer nicht doch die bessere Alternative gewesen wäre. Die Autoren hatten empfohlen, Gewinne und Verluste einer Kapitalgesellschaft unmittelbar ihren Anteilseignern zuzurechnen und unabhängig von ihrer Ausschüttung in die persönliche Einkommensbesteuerung einzubeziehen. Die vorliegende Arbeit bietet zunächst eine Analyse der geltenden Unternehmens- und Konzernbesteuerung. Anschließend wird untersucht, ob ein allgemeiner Übergang zum körperschaftsteuerlichen Integrationsverfahren als gangbare Alternative zum heutigen Anrechnungsverfahren betrachtet werden kann. Dabei stellt sich heraus, daß eine uneingeschränkte Umsetzung nicht zu empfehlen ist. Auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse wird ein Besteuerungsvorschlag de lege ferenda entwickelt, in dem beide Verfahren - Anrechnung und Integration - nebeneinander zur Anwendung kommen. Schließlich wird das vorgeschlagene Besteuerungsmodell anderen Literaturvorschlägen zur Unternehmens- und Konzernbesteuerung gegenübergestellt und kritisch beleuchtet.