Die Haftung bei der Arzneimittelprüfung und die Probandenversicherung
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Die Arbeit befaßt sich mit der Haftung der Beteiligten an einer Arzneimittelprüfung (Arzt, Krankenhausträger, Ethik-Kommission und Arzneimittelhersteller) gegenüber dem Probanden sowie dem Anspruch des Probanden aus der im AMG geregelten Probanden-(pflicht)versicherung. Es wird untersucht, ob und inwieweit die Haftung der Beteiligten durch die Probandenversicherung abgedeckt wird (akzessorische Haftungsersetzung). Beim Vergleich mit der Haftungslage werden mehrere Lücken im Versicherungsschutz festgestellt, die nur zum Teil durch das AMG gedeckt sind. Es gibt aber auch Aspekte hinsichtlich derer der versicherungsrechtliche Anspruch des Probanden über die Haftung hinausgeht (verdrängende Haftungsersetzung).