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Kooperation zwischen Volkswirtschaftslehre und Jurisprudenz

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Die deutsche Kartelldebatte vor 1914 gilt als plan- und konzeptlos. Schütze zeigt, daß Schmoller die Forderung nach einer Kartellaufsicht aus einem geschlossenen juristisch-ökonomischen Kooperationskonzept ableitet. Damit ist zugleich der Weg eröffnet, die Möglichkeiten der damaligen juristisch-ökonomischen Kooperation für die Gegenwart wieder zu gewinnen. Es wird auch deutlich, wie das evolutionistische Institutionenverständnis von North und Witt für eine zukünftige Kooperation aufbereitet werden könnte. In Zusammenarbeit mit den Juristen leitet Schmoller die Forderung nach einer Kartellaufsicht ab und eröffnet damit den Weg, die Möglichkeiten der damaligen juristisch-ökonomischen Kooperation für die Gegenwart wieder zu gewinnen. Vergleiche mit den Kooperationsformen der Neoklassik, des Ordoliberalismus und der Neuen Institutionenökonomie zeigen, wie das evolutionistische Institutionenverständnis von D. C. North und U. Witt für zukünftige juristisch-ökonomische Kooperation aufbereitet werden könnte.

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Kooperation zwischen Volkswirtschaftslehre und Jurisprudenz, Daniel Schütze

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1998
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