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Lexikon der Völkermorde

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Vor 50 Jahren, am 9. Dezember 1948, haben die Vereinten Nationen den Begriff des Völkermordes definitorisch gefaßt: als Handlungen, die in der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Die Stichwörter im Lexikon unterscheiden zwischen Tätern und Opfern, sie reichen von der Antike bis in die Gegenwart. Mit ausführlichem Quellenteil.

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Lexikon der Völkermorde, Gunnar Heinsohn

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1998
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