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Judentoleranz im Territorialstaat der frühen Neuzeit

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Judentoleranz bedeutete im frühneuzeitlichen Verständnis Aufnahme und Schutz von Juden durch einen territorialen Schutzherrn. Unter welchen Umständen sich die Aufnahme von Juden vollzog und welche rechtlichen Modalitäten ihre Lebensverhältnisse bestimmten, untersucht der Verfasser am Beispiel der Grafschaft Nassau-Wiesbaden-Idstein und des Fürstentums Nassau-Usingen. Die Existenzbedingungen der aufgenommenen Juden wurden vor allem durch die Judenordnungen bestimmt, die als Polizeiordnungen namentlich das christlich-jüdische Zusammenleben in den Bereichen Religion, Wirtschaft, Moralität und Hoheitsrecht regelten und den Schutz der christlichen Untertanen vor den vermeintlich negativen Einflüssen der „Ungläubigen“ gewährleisten sollten. Wie der Verfasser darlegt, wurde die Judenordnung Landgraf Philipps des Großmütigen von 1539 richtungweisend auch für die hessischen und nassauischen Judenordnungen des 16. bis 18. Jahrhunderts. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Judeneid. Durch ihn wurde nicht nur die Aufnahme in den landesherrlichen Schutz bekräftigt, er war mit seinen besonderen Formeln und Ritualen auch ein Indikator für die rechtliche und soziale Stellung der jüdischen Minderheit innerhalb der christlichen Gesellschaft. Der Verfasser untersucht hier die nassauischen, hessischen und reichsstädtischen Formeln des Judeneids im Hinblick auf Herkunft, Struktur, Topik und Funktion und ordnet sie in die Geschichte des Judeneides im Alten Reich ein. Darüber hinaus verbindet die Studie die Darstellung der Wert-und Rechtsnormen mit der Lebenswelt der nassauischen Landjuden. Judenschutz und Judenordnung werden mit ihren Auswirkungen auf Einzel- und Familienschicksale exemplarisch dargestellt. Dadurch werden zugleich sozial-, wirtschafts-, rechts- und kulturgeschichtliche Beziehungen und Zusammenhänge im Rahmen der modernen Landesgeschichtsforschung erschlossen. Im Rahmen einer vergleichenden Betrachtung wird auch die Judenordnung der benachbarten Landgrafschaft Hessen-Darmstadt berücksichtigt. Die anschaulich geschriebene Untersuchung wird durch eine topographische, chronologische und statistische Übersicht der Niederlassungen von Juden in den beiden nassauischen Territorien vom Spätmittelalter bis zur Gründung des Herzogtums Nassau im Jahr 1806 ergänzt und mit einem Ausblick auf die Entwicklung der Judenemanzipation im Herzogtum Nassau von 1806 bis 1866 abgerundet. Dem Buch ist ein ausführliches, um Sachbegriffe erweitertes Ortsregister beigegeben.

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1999

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