Die Verkehrspflichthaftung des GmbH-Geschäftsführers
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Seit dem Baustoff-Urteil des Bundesgerichtshofes im Jahre 1989 ist es umstritten, unter welchen Voraussetzungen der Geschäftsführer einer GmbH für die Verletzung von Organisationspflichten dem mittelbar geschädigten außenstehenden Dritten persönlich deliktisch haftet. In der Schrift wird zunächst die für die Lösung der Problematik erforderliche Erkenntnis herausgearbeitet, daß sich die Lehre von den Verkehrspflichten in ihrer heutigen modernen Ausgestaltung des Gleichlaufs von Herrschaft über eine Gefahr und Haftung sowie das gesellschaftsrechtliche Haftungssystem in scheinbar unüberbrückbaren Gegensätzen gegenüberstehen. Auf dieser Basis wird eine Lösung entwickelt, die sowohl den Belangen der geschädigten Gläubiger als auch den schutzwürdigen Interessen der Geschäftsführer Rechnung trägt und so die Friktionen zwischen Haftungsrecht und Gesellschaftsrecht auflöst.