Was jeder Handwerker wissen muß!
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Seit mehr als 75 Jahren begleitet „der Möller“, so genannt nach seinem langjährigen Herausgeber Rudolf Möller, die Entwicklung im Handwerk als Standardwerk für Betriebsführung, Recht und Berufsbildung. Unzähligen Handwerkern haben die bisher 65 (Buch 1) bzw. 22 (Buch 2) Auflagen auf dem mühsamen Weg zur Meisterprüfung und in die Selbstständigkeit als Leitfaden gedient. „Der Handwerksmeister“ wird herausgegeben von Franz-Josef Kleespies, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Unterfranken, und ein Team von Experten aus verschiedenen Regionen Deutschlands arbeitet fortlaufend an der Aktualisierung, Weiterentwicklung und Verbesserung des Werkes. Etwa jährlich erscheint eine neue Auflage. Das Werk zeichnet sich durch eine verständliche, auf das Wesentliche konzentrierte Darstellung aus, die durch zahlreiche Abbildungen und Hervorhebungen besonders wichtiger Aussagen unterstützt wird. Das Ziel der Autoren ist nicht allein die Vermittlung von Fachwissen, sondern ebenso die Förderung von Verständnis und Übersicht, die zum Erfolg in Prüfung und Praxis führen. Der Inhalt entspricht der „Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk“ (AMVO). Eine Sammlung von Prüfungsfragen in programmierter und offener Form am Schluss dient der Lernkontrolle und ermöglicht eine systematische Prüfungsvorbereitung. Das Werk erscheint in zwei Bänden, was sich für die Benutzung im Unterricht als vorteilhaft erwiesen hat. Jeder Band ist auch separat lieferbar. Buch 2 umfasst die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse mit den „Sieben Handlungsfeldern“ zur handlungsorientierten Ausbildung des Meisters als Ausbilder nach Teil IV der Meisterprüfung. „Der Handwerksmeister“ erfüllt neben seiner Bestimmung als Grundlage der Meisterkurse auch die Funktion eines aktuellen, umfassenden Nachschlagewerks für die betriebliche Praxis. Besonders bei Neugründungen ist das Werk eine zuverlässige Informationsquelle in allen Fragen der Betriebsführung. Als Ergänzung zu Buch 2 können über FELDHAUS die „Teilnehmerunterlagen für die Ausbildung der Ausbilder“ der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) bezogen werden. Dort ist zu Beginn der Handlungsfelder ein Verweis auf den entsprechenden Teil im „Handwerksmeister“, Buch 2, eingearbeitet.