Personalplanung
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Personalplanung ist die frühzeitige Vorausschau auf die Entwicklung des quantitativen und qualitativen Personalbedarfs. Sie berücksichtigt interne und externe Einflussfaktoren, die den Personalbedarf bestimmen. Und sie definiert die Auswahl und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Personalplanung kann zur Beschäftigungssicherung beitragen. Obwohl die Sicherung der Arbeitsplätze zentrales Politikfeld betrieblicher Interessenvertretungen ist, scheinen betriebliche Interessenvertretungen die Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten in diesem Feld noch nicht intensiv zu nutzen. In den wenigen vorliegenden Vereinbarungen zu Personalplanung zeigen sich unterschiedliche Handlungsstrategien. Einige Interessenvertretungen beschränken sich auf einzelne Maßnahmen der Personalplanung, z. B. auf Versetzungen und Auswahlrichtlinien. Andere setzen sich für eine systematische Personalplanung und die Nutzung gesetzlicher Beteiligungsrechte der Interessenvertretung ein. Eine dritte Gruppe vereinbart vorsorgliche Maßnahmen, mit denen (zukünftige) Beschäftigungsprobleme gemeinsam und sozialverträglich bewältigt werden können.