Europäischer sozialer Dialog nach Maastricht
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Ist es hilfreich, Arbeitsmarktparteien auf supranationaler Ebene in sozialpolitischen Entscheidungsprozesse einzubinden? Eine Frage, die seit Verabschiedung des Maastrichter Vertrags EU-Politiker und Politikwissenschaftler gleichermaßen beschäftigt. Die Antwort lautet: Nur bedingt. Denn »parallele Kooperationsstrukturen« (Benz) wie jene, die mit dem durch das Maastrichter Sozialabkommen eingeführte Konsultations- und Verhandlungsverfahren geschaffen wurden, helfen zwar, das Regieren im politischen Mehrebenensystem der EU zu vereinfachen. Sie garantieren aber keinesfalls eine Veränderung der inhaltlichen Grundausrichtung gemeinschaftlicher Sozialpolitik, da die verteilungspolitischen Interessengegensätze zwischen Sozialpartnern aus den verschiedenen Mitgliedstaaten genauso stark ausgeprägt sind wie jene, die sozialpolitische Entscheidungsprozesse zwischen den Regierungen bereits im Ministerrat erschweren. Zum »großen Durchbruch« können daher auch die europäischen Sozialpartner der EU-Sozialpolitik allerhöchstens langfristig verhelfen.