Die Ausweisung von Bürgern aus assoziierten Drittstaaten
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Die Gemeinschaft unterhält mit der Türkei und insbesondere auch mit den „Beitrittskandidaten“ zur EU vertragliche Beziehungen. Inwieweit derartige Assoziationsabkommen ein dem Gemeinschaftsrecht vergleichbares Aufenthaltsrecht gewähren, war bereits mehrfach Gegenstand der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Ob ein durch ein Abkommen gewährtes Aufenthaltsrecht auch nur wieder nach den Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts entzogen werden kann, und demgemäss eine Ausweisung nur unter erschwerten Voraussetzungen wie sie für Gemeinschaftsbürger gelten möglich ist, ist umstritten und noch nicht abschliessend geklärt. Im ersten Teil des Buches beschreibt der Autor anhand der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften das Aufenthaltsrecht, das Unionsbürger innerhalb des Gebiets der EU geniessen. Er unterscheidet dabei zwischen den verschiedenen Personengruppen und danach, ob das bestehende Recht sich unmittelbar aus dem EG-Vertrag selbst ergab oder zunächst der nationalen Umsetzung bedurfte. Danach werden die Voraussetzungen des Entzugs dieses Rechts durch die Ausweisung dargestellt. Es wird untersucht, ob ein den Unionsbürgern vergleichbares Aufenthaltsrecht auch durch Verträge mit Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind (so genannte „Drittstaaten“), mittels Assoziationsabkommen begründet werden kann. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein von Vorschriften in diesen Abkommen, die ein Aufenthaltsrecht gewähren und die eine unmittelbare Wirkung in den jeweiligen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union entfalten. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat zur Feststellung dieser unmittelbaren Wirkung von Vertragsvorschriften sowohl für das primäre als auch das sekundäre Assoziationsrecht Auslegungsmethoden entwickelt, die dargestellt werden. Im zweiten Teil des Buches werden einzelne Assoziationsabkommen anhand der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften daraufhin untersucht, ob diese durch unmittelbar wirkende Vertragsvorschriften ein gemeinschaftsrechtliches Aufenthaltsrecht gewähren. Sofern dies der Fall ist, wird unter Darstellung der entsprechenden Rechtsprechung des Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gefragt, ob die derart gewährte Rechtsposition auch nur wieder nach gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen entzogen werden kann und eine Ausweisung nur möglich ist unter den erschwerten Voraussetzungen, wie sie für Unionsbürger gelten. Eine besondere Bedeutung nehmen dabei das Abkommen mit der Türkei und die Europaabkommen mit den mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten zur Europäischen Union ein. Im dritten Teil des Buches wird die zitierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften nochmals nach den wichtigsten Inhalten übersichtlich dargestellt.
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Die Ausweisung von Bürgern aus assoziierten Drittstaaten, Norbert Meinel
- Language
- Released
- 2003
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- Title
- Die Ausweisung von Bürgern aus assoziierten Drittstaaten
- Language
- German
- Authors
- Norbert Meinel
- Publisher
- Kovač
- Released
- 2003
- ISBN10
- 3830010451
- ISBN13
- 9783830010456
- Series
- Schriftenreihe Studien zur Rechtswissenschaft
- Category
- University and college textbooks
- Description
- Die Gemeinschaft unterhält mit der Türkei und insbesondere auch mit den „Beitrittskandidaten“ zur EU vertragliche Beziehungen. Inwieweit derartige Assoziationsabkommen ein dem Gemeinschaftsrecht vergleichbares Aufenthaltsrecht gewähren, war bereits mehrfach Gegenstand der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Ob ein durch ein Abkommen gewährtes Aufenthaltsrecht auch nur wieder nach den Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts entzogen werden kann, und demgemäss eine Ausweisung nur unter erschwerten Voraussetzungen wie sie für Gemeinschaftsbürger gelten möglich ist, ist umstritten und noch nicht abschliessend geklärt. Im ersten Teil des Buches beschreibt der Autor anhand der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften das Aufenthaltsrecht, das Unionsbürger innerhalb des Gebiets der EU geniessen. Er unterscheidet dabei zwischen den verschiedenen Personengruppen und danach, ob das bestehende Recht sich unmittelbar aus dem EG-Vertrag selbst ergab oder zunächst der nationalen Umsetzung bedurfte. Danach werden die Voraussetzungen des Entzugs dieses Rechts durch die Ausweisung dargestellt. Es wird untersucht, ob ein den Unionsbürgern vergleichbares Aufenthaltsrecht auch durch Verträge mit Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind (so genannte „Drittstaaten“), mittels Assoziationsabkommen begründet werden kann. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein von Vorschriften in diesen Abkommen, die ein Aufenthaltsrecht gewähren und die eine unmittelbare Wirkung in den jeweiligen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union entfalten. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat zur Feststellung dieser unmittelbaren Wirkung von Vertragsvorschriften sowohl für das primäre als auch das sekundäre Assoziationsrecht Auslegungsmethoden entwickelt, die dargestellt werden. Im zweiten Teil des Buches werden einzelne Assoziationsabkommen anhand der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften daraufhin untersucht, ob diese durch unmittelbar wirkende Vertragsvorschriften ein gemeinschaftsrechtliches Aufenthaltsrecht gewähren. Sofern dies der Fall ist, wird unter Darstellung der entsprechenden Rechtsprechung des Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gefragt, ob die derart gewährte Rechtsposition auch nur wieder nach gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen entzogen werden kann und eine Ausweisung nur möglich ist unter den erschwerten Voraussetzungen, wie sie für Unionsbürger gelten. Eine besondere Bedeutung nehmen dabei das Abkommen mit der Türkei und die Europaabkommen mit den mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten zur Europäischen Union ein. Im dritten Teil des Buches wird die zitierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften nochmals nach den wichtigsten Inhalten übersichtlich dargestellt.