Die Rechenschaftspflicht der politischen Parteien nach Art. 21 Absatz 1 Satz 4 Grundgesetz
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Ausgehend von der historischen Entwicklung setzt sich die Verfasserin kritisch mit Art. 21 Abs. 1 S. 4 GG und der darin statuierten Pflicht der politischen Parteien zur Rechenschaftslegung auseinander. Auf verfassungsrechtlicher Ebene untersucht sie u. a. Schutzrichtungen, Umfang und Grenzen der Norm. Im Ergebnis sieht sie Art. 21 Abs. 1 S. 4 GG nicht lediglich als bloße Publizitätsnorm der Parteienfinanzierung, sondern als einen Pfeiler einer lebendigen Demokratie. Gleichfalls wird in der Abhandlung der Frage nachgegangen, ob das Parteiengesetz nach der Achten Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2002 im Vergleich zu der vorherigen Rechtslage tatsächlich eine größere Transparenz gewährleistet und die Neufassung den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 21 Abs. 1 S. 4 GG genügt.
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Die Rechenschaftspflicht der politischen Parteien nach Art. 21 Absatz 1 Satz 4 Grundgesetz, Judith Rübenkönig
- Language
- Released
- 2003
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- Title
- Die Rechenschaftspflicht der politischen Parteien nach Art. 21 Absatz 1 Satz 4 Grundgesetz
- Language
- German
- Authors
- Judith Rübenkönig
- Publisher
- Lang
- Released
- 2003
- Format
- Paperback
- ISBN10
- 3631517661
- ISBN13
- 9783631517666
- Series
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Category
- University and college textbooks
- Description
- Ausgehend von der historischen Entwicklung setzt sich die Verfasserin kritisch mit Art. 21 Abs. 1 S. 4 GG und der darin statuierten Pflicht der politischen Parteien zur Rechenschaftslegung auseinander. Auf verfassungsrechtlicher Ebene untersucht sie u. a. Schutzrichtungen, Umfang und Grenzen der Norm. Im Ergebnis sieht sie Art. 21 Abs. 1 S. 4 GG nicht lediglich als bloße Publizitätsnorm der Parteienfinanzierung, sondern als einen Pfeiler einer lebendigen Demokratie. Gleichfalls wird in der Abhandlung der Frage nachgegangen, ob das Parteiengesetz nach der Achten Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2002 im Vergleich zu der vorherigen Rechtslage tatsächlich eine größere Transparenz gewährleistet und die Neufassung den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 21 Abs. 1 S. 4 GG genügt.