La réalité judiciaire de la Cour Européenne des Droits de l'Homme
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Die Studie nimmt sich der wichtigsten Probleme der Entwicklung der Europäischen Menschengerichtsbarkeit an. Sie beschäftigt sich insbesondere mit der Frage des subsidiären Charakters des Schutzsystems und der Rolle, welche die Staaten spielen bzw. beim Menschenrechtsschutz spielen sollen. Ein weiterer Themenschwerpunkt ist die Frage, inwieweit der Gerichtshof eine Art »judicial self restraint« geübt hat (beispielsweise bei der Auslegung des Begriffs der »jurisdiction« im Fall Bankovic gegen 16 NATO-Staaten), bzw. inwieweit der Gerichtshof eine Art »Aktivismus« entfaltet hat (z. B. bei der Entwicklung besonderer dynamischer Auslegungsgrundsätze und der autonomen Bedeutung der Begriffe der EMRK wie u. a. der Begriff der Familie oder des Eigentums). Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass richterliche Zurückhaltung und Aktivismus sich ergänzen und zu einem sinnvollen Kontrollmodell zusammenfügen.
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La réalité judiciaire de la Cour Européenne des Droits de l'Homme, Ramona Toma
- Language
- Released
- 2003
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- Title
- La réalité judiciaire de la Cour Européenne des Droits de l'Homme
- Language
- French
- Authors
- Ramona Toma
- Publisher
- Nomos-Verl.-Ges.
- Released
- 2003
- Format
- Paperback
- ISBN10
- 383290350X
- ISBN13
- 9783832903503
- Series
- Schriften des Europa-Instituts der Universität des Saarlandes - Rechtswissenschaft
- Category
- University and college textbooks
- Description
- Die Studie nimmt sich der wichtigsten Probleme der Entwicklung der Europäischen Menschengerichtsbarkeit an. Sie beschäftigt sich insbesondere mit der Frage des subsidiären Charakters des Schutzsystems und der Rolle, welche die Staaten spielen bzw. beim Menschenrechtsschutz spielen sollen. Ein weiterer Themenschwerpunkt ist die Frage, inwieweit der Gerichtshof eine Art »judicial self restraint« geübt hat (beispielsweise bei der Auslegung des Begriffs der »jurisdiction« im Fall Bankovic gegen 16 NATO-Staaten), bzw. inwieweit der Gerichtshof eine Art »Aktivismus« entfaltet hat (z. B. bei der Entwicklung besonderer dynamischer Auslegungsgrundsätze und der autonomen Bedeutung der Begriffe der EMRK wie u. a. der Begriff der Familie oder des Eigentums). Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass richterliche Zurückhaltung und Aktivismus sich ergänzen und zu einem sinnvollen Kontrollmodell zusammenfügen.