Das Kollisionsrecht der ungerechtfertigten Bereicherung nach dem IPR-Reformgesetz von 1999
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Am 1. Juni 1999 trat das Gesetz zum Internationalen Privatrecht und für außervertragliche Schuldverhältnisse vom 21.05.1999 in Kraft. Mit dieser Reform wurde in den Art. 38, 41, 42 EGBGB erstmals auch das Kollisionsrecht der ungerechtfertigten Bereicherung geregelt. Aufgabe der Arbeit ist es, die neuen Vorschriften im Hinblick auf Regelungslücken und Anwendungsprobleme zu untersuchen. In diesem Zusammenhang wird sich zeigen, dass nicht alle vor der Reform bestehenden Fragen durch die Regelung eine eindeutige Lösung gefunden haben. Aufgrund der aktuellen Bemühungen in Brüssel im Hinblick auf die Schaffung einer Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) wird auf eine Darstellung der Entwicklung auf europäischer Ebene nicht verzichtet.