Öffentliche Aufträge als Gegenstand des EG-Beihilferechts
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Seit Begründung des europäischen Vergaberechts bis heute ist ungeklärt, ob und – falls ja – nach welchen Kriterien und mit welchen Rechtsfolgen die Vergabe öffentlicher Aufträge dahingehend untersucht werden kann, ob darin gemeinschaftsrechtswidrige Beihilfen liegen. Diese Fragen haben in den vergangenen Jahren eine neue Dimension dadurch erhalten, dass die öffentlichen Auftraggeber in den Mitgliedstaaten immer häufiger im Wege der Auftragsvergabe politische Ziele verfolgen (müssen), die jenseits des Hauptziels der regulierten Vergabe liegen, mit öffentlichen Mitteln den wirtschaftlich günstigsten Einkauf zu gewährleisten. Solche, so genannte vergabefremde Ziele sind zum Beispiel der Umweltschutz, die Tariftreue, die Frauenförderung oder die Schaffung von Arbeitsplätzen.