Die Sitztheorie im deutschen internationalen Steuerrecht
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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Sitztheorie, die als gewohnheitsrechtliches Anknüpfungsrecht zunächst das deutsche Gesellschaftsrecht beherrschte und vor ca. 15 Jahren ihren Einzug in das deutsche Steuerrecht fand. Die steuerpraktischen Auswirkungen, zu denen sich nur fragmentarische Literaturäußerungen finden, sind erheblich. Dargestellt wird sowohl die aktuelle als auch die bis zum 31.12.2000 geltende Rechtslage. Allgemein hat die jüngste europarechtliche Entwicklung die Geltungsberechtigung der Sitztheorie stark in Frage gestellt. Nach der Rechtsprechung des EuGH verbietet sich aufgrund der unmittelbaren Wirkung der Grundfreiheiten des EGV eine durch die Sitztheorie provozierte Diskriminierung EU-ausländischer Gesellschaften weitgehend. Die aktuelle BGH-Rechtsprechung hält für außereuropäische Konstellationen jedoch an der Sitztheorie fest. Der BFH hat jüngst eine andere Position bezogen. Ein Zusammenspiel von Doppolbesteuerungsabkommen und europarechtlichen Vorgaben mündet danach in eine über den Geltungsbereich des EGV hinausgehende mittelbare Reichweite der Grundfreiheiten. Das dogmatische Konzept, das eine Anwendung der Sitztheorie für DBA-Konstellationen verbietet, wird ausführlich analysiert und in seinen Auswirkungen dargestellt.