Die Ehe ist unauflöslich!
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Ohne Zweifel gehört das Prinzip der Unauflöslichkeit der Ehe zu den zentralen Lehrinhalten der katholischen Kirche über die Ehe. Auch über die Konfessionsgrenzen hinweg ist die Unauflöslichkeit als zum „katholischen“ Verständnis der Ehe dazugehörend bekannt. Umso mehr muss es erstaunen, dass das kirchliche Gesetzbuch, der Codex Iuris Canonici, in seinen Bestimmungen über die Ehe Regelungen über die Auflösung bestimmter Ehen enthält. Das vorliegende Buch beschäftigt sich mit diesem Widerspruch zwischen der Unauflöslichkeit der Ehe in der Doktrin und der Auflösung bestimmter Ehen in der Disziplin der Kirche. Ausgehend von einer kritischen Beleuchtung der gegenwärtigen Auflösungsbestimmungen im Lichte der ehetheologischen Aussagen des Zweiten Vatikatnischen Konzils zeigt es auf, dass die Kirche eine Ehe zwar nicht auflösen, dass sie aber aufgrund ihrer Rechtsvollmacht über die Ehe den Ehegatten eine zweite Eheschließung ermöglichen kann.