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Rechtsbehelfe des Käufers eines Unternehmens oder einer unternehmerischen Beteiligung gegen den Verkäufer im deutschen und französischen Recht

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Die Ansprüche des enttäuschten Unternehmenskäufers unterscheiden sich in Deutschland und Frankreich markant. Dies gilt insbesondere im Bereich der kaufrechtlichen Gewährleistung und sowohl beim eigentlichen Unternehmenskauf ( asset deal ) als auch beim Kauf der unternehmenstragenden Gesellschaft ( share deal ). So sind anders als in Deutschland wesentliche Aspekte des asset deals in Frankreich ausdrücklich gesetzlich geregelt. Die Gewährleistung beim share deal ist zwar wie in Deutschland weitgehend ausgeschlossen, doch wird eine Behandlung des Kaufs (fast) aller Anteile als asset deal strikt abgelehnt – dies ist aber die Linie der deutschen Rechtsprechung. Das Werk stellt die Rechtslage in Deutschland (unter Berücksichtigung der Schuldrechtsreform) und Frankreich detailliert dar und analysiert sie rechtsvergleichend.

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2004, paperback

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