Rechtsschutzmöglichkeiten europäischer Wirtschaftsteilnehmer gegen GATT-widrige Wirtschaftshemmnisse
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Der Begriff der unmittelbaren Anwendbarkeit hat im europäischen Recht eine grundlegende Bedeutung für den Rechtsschutz Einzelner im europäischen Rechtsschutzsystem. Dem WTO- und damit auch dem GATT-Recht wird diese Voraussetzung aberkannt. Rechtsschutzlücken sind auf europäischer Ebene die Folge, die auch auf nationaler und internationaler Ebene nicht ausgeglichen werden können. Die Arbeit zeigt, dass die restriktive Zulassung von Rechtsschutz zugunsten des Einzelnen gegen den sowohl von den nationalen Verfassungsordnungen als auch auf europäischer Ebene anerkannten Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes verstößt. Aufgrund der Kompetenzwahrnehmung durch europäische Organe ist es notwendig, dass der EuGH den Begriff der unmittelbaren Anwendbarkeit restriktiv auslegt und die unmittelbare Anwendbarkeit als Voraussetzung für die Gewährung von Rechtsschutz aufgibt, um so einen ausreichenden Rechtsschutz zu gewährleisten.