Integrierter Umweltschutz durch technische Normen
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Auf der einen Seite verursacht der Einsatz der Technik zahlreiche Umweltbelastungen, auf der anderen Seite ist effektiver Umweltschutz nur möglich durch die Entwicklung und Anwendung von Umweltschutztechniken. Das so genannte IPPC-Konzept (Integrated Pollution Prevention and Control) geht davon aus, dass Gefahren für die Umwelt nur dann wirksam bekämpft werden können, wenn die Umwelt als Ganzes betrachtet und behandelt wird. Die EU-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) regelt auf der Grundlage eines solchen medienübergreifenden Konzepts die Genehmigung von besonders umweltrelevanten Industrieanlagen und fordert als wesentliches neues Element die Anwendung der „besten verfügbaren Techniken“ (BVT). Die Autorin untersucht das bestehende System technischer Regelsetzung in Deutschland und die Entwicklung der europäischen technischen Normung am Beispiel der privaten Normungsorganisationen. Im Vordergrund der Untersuchung der IVU-Richtlinie stehen der aus Art. 16 Abs. 2 IVU folgende BVT-Informationsaustausch und die sich daraus ergebenden Vorgaben (die so genannten BVT-Merkblätter). Die Umsetzung der IVU-Richtlinie im Rahmen des Artikelgesetzes mit einer Darstellung der für die Techniknormen relevanten Vorschriften und die Tendenzen der europäischen Techniksteuerung am Beispiel der BVT-Merkblätter werden erörtert und bieten einen Ausblick auf die Zukunft der europäischen technischen Normung. Dabei wird deutlich, dass Maßnahmen zur Verbesserung des Prozesses der privaten Normenbildung und -anwendung ergriffen werden müssen, insbesondere eine Normung der Normung: Die Fixierung rechtlicher Grundsätze wie Publizität, Transparenz, Repräsentanz und Revisibilität sind insoweit unverzichtbare Bestandteile. Es gilt, vor diesem Hintergrund einen pragmatischen Ansatz für die Einbindung der privaten Normgeber in das Modell des integrativen Umweltrechtes zu entwickeln, der so der Umwelt und dem Recht nutzt.