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Der urheberrechtliche Schutz von Architektenleistungen hat in der Praxis große Bedeutung. Häufig stellt sich die Frage, in welchem Umfang Architekten, insbesondere bei standardisierten Verträgen, wirksam über ihre urheberpersönlichkeits- und verwertungsrechtlichen Befugnisse verfügen können. Ziel der Arbeit ist es, die bisher nur bruchstückhaft behandelten Aspekte des Urheberrechtsschutzes für Architektenleistungen in einer einheitlichen Darstellung zusammenzuführen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Recht des Urheberarchitekten auf Werkintegrität, das ein erhebliches Konfliktpotenzial birgt. Dabei kollidieren die Interessen des Urheberarchitekten oft mit denen des Werkeigentümers, da Änderungsverlangen des Eigentümers die Integrität des Bauwerks berühren. Der Konflikt zwischen Sacheigentum und geistigem Eigentum wird durch eine Interessensabwägung gelöst, wobei die maßgeblichen Bewertungskriterien herausgearbeitet werden. Zudem ist die Reichweite der Einräumung von Nutzungsrechten im Zusammenhang mit dem Nachbau urheberrechtlich geschützter Bauwerke von wirtschaftlicher Relevanz. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwieweit der Architekt im Gegenzug zum Honorar Urheberrechte oder Nutzungsrechte an den Bauherrn überträgt. Ein eigenständiges Kapitel widmet sich zudem dem Urheberrecht angestellter Architekten.
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Der Urheberrechtsschutz für Architektenleistungen, Sabine Engel-Wolf
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- 2004
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- (Paperback)
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