Neue Formen der Einkaufsbündelungen nach deutschem und europäischem Kartellrecht
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Sinn und Zweck von Einkaufsbündelungen ist es, die Nachteile kleiner und mittlerer Unternehmen auszugleichen, denen diese im Wettbewerb ausgesetzt sind, weil es ihren großen Konkurrenten wegen des größeren Einkaufsvolumens häufig gelingt, günstigere Konditionen durchzusetzen. In jüngster Zeit erreichen Einkaufsbündelungen mit neuen Formen besondere Bedeutung: Einkaufsbündelungen über das Internet, Einkaufsbündelungen im Rahmen der Stromnachfrage und Einkaufsbündelungen der öffentlichen Hand. Die Arbeit stellt diese «Neuen Formen» der Einkaufsbündelungen in ihrer Funktionsweise dar und untersucht sie auf ihre Vereinbarkeit mit deutschem und europäischem Kartellrecht. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das deutsche und europäische Kartellrecht seine den Wettbewerb schützende Bedeutung bezüglich dieser Einkaufsbündelungen entfalten kann.