Die Haftung der Sportveranstalter bei Sportunfällen
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Sportunfälle sind in der heutigen Zeit ein nahezu alltägliches Phänomen. Den zahlreichen Vorteilen sportlicher Betätigung stehen entsprechende gesundheitliche Risiken gegenüber, weshalb es sich bei der Sportveranstaltung um einen besonderen Gefahrenbereich handelt. Von diesem sind Sportler und -- man denke nur an die Katastrophen von Brüssel und Sheffield -- Zuschauer gleichermaßen betroffen. Dabei sind die jeweiligen Unfallursachen oftmals in dem Verantwortungsbereich des Veranstalters zu suchen, so dass sich zugleich die Frage nach seiner zivilrechtlichen Haftung stellt. In diesem Zusammenhang befasst sich die vorliegende Untersuchung mit den im Rahmen des vertrags- und deliktsrechtlichen Haftungssystems zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, zu einer angemessenen Haftungs- und Risikoverteilung zwischen dem Sportveranstalter auf der einen und den Sportlern und Zuschauern auf der anderen Seite zu gelangen. Als Anknüpfungspunkte dienen insoweit die Verkehrspflicht des Sportveranstalters, das Handeln auf eigene Gefahr des Sportlers und des Zuschauers sowie die Zulässigkeit von Haftungsausschlüssen. Darüber hinaus finden nicht nur die rein tatsächlichen Besonderheiten der Sportveranstaltung, sondern auch die das allgemeine Haftungsrecht teils verdrängenden, teils ergänzenden vereins- und arbeitsrechtlichen Einflüsse Berücksichtigung.