Bayerisches Eherecht von 1756 bis 1875 auf dem Weg zur Verweltlichung
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Cordula Scholz Löhnig untersucht den Weg der Verweltlichung des Eherechts in Bayern von der Aufklärung bis zur Kulturkampfgesetzgebung Bismarcks. Im Vordergrund stehen die Loslösung des Eheschließungs- und -auflösungsrechts von kirchlich geprägten Vorstellungen und der ausschließlich kirchlichen Gesetzgebungskompetenz sowie die Gewinnung staatlicher Gestaltungsmacht auf diesem Gebiet. Dieser Prozeß wird anhand der bayerischen Gesetzgebungsgeschichte vom Erlaß des Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis (1756) bis zum Inkrafttreten des Reichspersonenstandsgesetzes (1875) nachvollzogen. Bayern war im 18. Jahrhundert ein katholischer Konfessionsstaat, der jedoch an der Wende zum 19. Jahrhundert durch erhebliche Gebietszuwächse seine konfessionelle und rechtliche Geschlossenheit verloren hat. Dies machte die Schaffung eines einheitlichen, konfessionsübergreifenden Eherechts erforderlich. Die Autorin stützt sich auf eine detaillierte Analyse ungedruckter und gedruckter Quellen aus Gesetzgebung und Rechtsliteratur.