Die Änderung von Sorgerechtsentscheidungen gem. § 1696 Abs. 1 BGB
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Die Änderung sorgerechtlicher Entscheidungen spielt in der familienrechtlichen Praxis eine wichtige Rolle. Die zentrale Änderungsnorm des § 1696 Abs. 1 BGB hat jedoch bei Reformen des Sorgerechts nie im Mittelpunkt des gesetzgeberischen Interesses gestanden und hat als Generalnorm im Laufe der Zeit eine Vielzahl unterschiedlicher Funktionen in sich aufgenommen. Dies hat zu erheblichen Rechtsunsicherheiten geführt, die sich durch die Reform des Kindschaftsrechts von 1998 weiter verstärkt haben. Die Verfasserin analysiert die Frage, ob die Änderungsnorm des § 1696 Abs. 1 BGB noch mit den Grundentscheidungen des Gesetzgebers im Sorgerecht und der verfassungsrechtlich garantierten Elternautonomie zu vereinbaren ist. Sie weist den konkreten Reformbedarf nach und entwickelt ein Konzept für die Neugestaltung der Änderungsnorm.