Die richterliche Frage- und Erörterungspflicht im deutschen Zivilprozeß in historischer Perspektive
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Durch die am 1.1.2002 in Kraft getretene Zivilprozeßnovelle ist die richterliche Frage- und Erörterungspflicht erneut in das Blickfeld juristischer Diskussion geraten. Wie weitgehend der Richter im Zivilprozeß die Parteien befragen und mit ihnen den Streitgegenstand erörtern muß beziehungsweise darf, ist aufgrund der Bedeutung dieser Frage für den Ausgang des Rechtsstreits und angesichts des nach wie vor nicht hinreichend differenzierten Gesetzeswortlautes zu Recht ein Dauerthema. Einen Beitrag zur Auslegung und Fortbildung des Gesetzes leistet diese Arbeit, in der die heutige richterliche Frage- und Erörterungspflicht mit Hilfe einer detaillierten und chronologisch aufgebauten Quellenanalyse historisch hergeleitet wird. Auf den Untersuchungsergebnissen aufbauend kommt der Verfasser zu einem eigenen Vorschlag, wie § 139 Abs. 1 ZPO sachgerecht erweitert werden könnte, ohne mit tradierten Grundsätzen des deutschen Zivilprozesses zu brechen.