Das Gesetz über Teilzeitarbeit
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Die Arbeit befasst sich mit dem am 01.01.2001 in Kraft getretenen Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse (TzBfG), welches das bis dahin geltende BeschFG ablöste. Gesetzgeberischer und gleichzeitig europarechtlicher Hintergrund der Neuregelung war die Förderung von Teilzeitarbeit und die gleichzeitige Bekämpfung der wachsenden Arbeitslosigkeit durch Umverteilung von Arbeit. Unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten wird die Einordnung des neuen Regelwerks in die bestehende Arbeitsrechtsordnung untersucht. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei der neu geschaffene Anspruch auf Teilzeitarbeit. Die Studie zeigt Wertungs- und Wirkungswidersprüche des Gesetzes und versucht Alternativen aufzuzeigen. Gleichzeitig wird eine Bewertung des Gesetzes unter beschäftigungspolitischen Aspekten vorgenommen.