Die Abstammung im neuen deutschen internationalen Privatrecht
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Mit Wirkung vom 1.7.1998 ist das deutsche Abstammungsrecht durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz grundlegend umgestaltet worden. So wurde auch das Internationale Kindschaftsrecht in Art. 19 ff EGBGB neu geregelt. Dabei wirft insbesondere die alternative Anknüpfung der Abstammung in Art. 19 Abs. 1 EGBGB schwierige noch ungelöste Probleme auf. Diese sind bei etwa 8 Millionen in Deutschland lebenden Ausländern von grosser praktischer Bedeutung. In dieser Arbeit werden die Probleme des neuen Abstammungskollisionsrechts behandelt und anhand praktischer Beispiele von familienrechtlichen Sachverhalten mit Auslandsberührung durchgespielt. Die Arbeit schliesst mit einem rechtsvergleichenden Überblick ab. In Länderberichten wird das Abstammungskollisionsrecht in der Schweiz, Österreich, den Niederlanden, Italien und Frankreich vorgestellt.