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Zum Rederecht des Verteidigers nach Verlesung des Anklagesatzes

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Der Verfasser greift mit seiner Untersuchung zum Rederecht des Verteidigers nach Verlesung des Anklagesatzes eine Fragestellung der aktuellen Diskussion um die Reform des Strafverfahrens auf und verbindet diese Fragestellung mit der Auseinandersetzung über die Vereinbarkeit des verschiedentlich auch für das deutsche Strafverfahrensrecht ins Spiel gebrachte opening statement des anglo-amerikanischen Verfahrensrechts mit dem deutschen Strafverfahrensrecht. Ausgangspunkt für die Untersuchungen ist eine umfassende Bestandsaufnahme der Rederechte der Verteidigung im Ablauf der Hauptverhandlung des deutschen Strafprozesses. Nach diesen Grundlagen stellt der Verfasser zunächst dar, daß sich das opening statement des adversatorischen Verfahrensmodells nicht in das deutsche Strafverfahren einfügen läßt. Im Mittelpunkt der Überlegungen steht, daß das deutsche Verfahrensmodell - wie die Bestandsaufnahme der Rederechte zeigt - auf situative Mitwirkung der Verteidigung angelegt ist. Das opening statement läßt sich daher insbesondere nicht mit der Einlassung des Angeklagten und dem Beweisrecht des geltenden deutschen Strafverfahrens vereinbaren. Die Frage nach der Vereinbarkeit des opening statement des adversatorischen Verfahrens ist indessen nicht identisch mit der Frage, ob und in wieweit im deutschen Strafverfahrensrecht ein Erklärungsrecht des Verteidigers nach Verlesung des Anklagesatzes besteht und institutionalisiert werden kann.

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2004, paperback

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