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Die Einpersonengesellschaft im deutschen und im kolumbianischen Recht

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Eine Gesellschaft als Rechtsform für ein Unternehmen wird immer dann verwendet, wenn mehrere Personen gemeinschaftlich durch Einsatz ihrer Arbeitskraft und/oder ihres Kapitals unternehmerisch tätig werden. Die Rechtsform der Gesellschaft, insbesondere der Kapitalgesellschaft, hat den Vorteil, dass die Haftung auf bestimmte Kapitalbeträge beschränkt werden kann und damit das Risiko des unternehmerischen Engagements kalkulierbar wird. Der Wunsch der Beschränkung der Haftung macht die Organisation eines Unternehmens in der Form einer Kapitalgesellschaft auch dann erstrebenswert, wenn wirtschaftlich nur eine Person hinter dem Unternehmen steht. Den Gegenstand der Arbeit bildet der Vergleich der Regelung über die Einpersonengesellschaft nach dem deutschen und nach dem kolumbianischen Recht. Im Kern wird das Problem der Aufbringung des Kapitals bei der Gründung einer Einpersonen-GmbH in beiden Rechtssystemen behandelt. Die Erkenntnisse, zu denen die Autorin aufgrund der rechtsvergleichenden Untersuchung gelangt, sind nicht nur für die Weiterentwicklung des kolumbianischen Gesellschaftsrechts von erheblicher Bedeutung, sondern sie dienen auch den deutschen Gesellschaftsrechtlern dazu, ein besseres Verständnis der eigenen Regelungen zu gewinnen.

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2004, paperback

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