Steuerliche Maßnahmen gegen Korruption und andere illegale Verhaltensweisen im internationalen Vergleich
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Mit dem Jahressteuergesetz 1996 wurde ein steuerliches Abzugsverbot für Bestechungs- und Schmiergelder in das Einkommensteuergesetz eingefügt, das mit Wirkung ab dem Wirtschaftsjahr 1999 verschärft wurde. 1997 wurden durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption insbesondere die strafrechtlichen Tatbestände der §§ 331 ff. StGB erweitert, ein neuer Abschnitt „Straftaten gegen den Wettbewerb“ eingefügt und die Strafandrohungen verschärft. 1998 wurden das Protokoll vom 27. September 1996 zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften sowie das OECD-Übereinkommen vom 17. Dezember 1997 über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr in innerstaatliches Recht umgesetzt. Die jüngsten Fälle korrupten oder zumindest anrüchigen Verhaltens zeigen, daß trotz der beispielhaft aufgezählten Initiativen das Thema der Korruptionsbekämpfung nach wie vor aktuell ist. Einige der o. g. Initiativen sehen steuerliche Maßnahmen, insbesondere die Abschaffung der steuerlichen Abziehbarkeit von Bestechungs- und Schmiergeldern als ein Mittel der Korruptionsbekämpfung an. In der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, ob und wie die bisherigen internationalen und nationalen Bemühungen zur Bekämpfung der Korruption auf dem Gebiet des Steuerrechts intensiviert werden können. Dabei wird auch die Frage zu klären sein, ob die steuerlichen Maßnahmen auf andere illegale Verhaltensweisen ausgedehnt werden sollten.