Das Patt zwischen den Gesellschaftern der zweigliedrigen GmbH
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Die zweigliedrige GmbH stellt neben der Einmann-GmbH die am häufigsten anzutreffende Form der personellen Zusammensetzung sämtlicher in Deutschland gegründeter GmbHs dar. Oftmals wird dabei eine paritätische Beteiligung mit den Gesellschaftern als Geschäftsführern vereinbart. Mechanismen zur Überwindung der mit dem Patt einhergehenden Blockade der Gesellschaftsorgane fehlen regelmäßig in der Satzung. Kommt es in der Folge zum Zerwürfnis zwischen den Gesellschaftern, führt dies zur Funktionsunfähigkeit der Gesellschaft. Im Rahmen dieser Arbeit werden auf Grundlage des geltenden Rechts Wege aufgezeigt, die zu einer Überwindung der Funktionsunfähigkeit der Gesellschaft beim Patt zwischen den Gesellschaftern führen.