Das gemeinschaftliche und deutsche Lebensmittelrecht im Spannungsfeld von Regulierung und Deregulierung
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Die Lebensmittelsicherheit zeigt sich seit langem auf der gemeinschaftlichen und deutschen Ebene als ein hochgradig verrechtlichtes Regelungsgebiet. Trotzdem konnten die großen Lebens- und Futtermittelkrisen der 90er Jahre, allen voran die BSE-Krise, nicht verhindert werden. Die Politik, insbesondere auf der Gemeinschaftsebene hat diese Krisen gegen Ende der 90er Jahre jedoch zum Anlaß genommen, die Verrechtlichung der Lebensmittelsicherheit weiter voranzutreiben, um das massiv gestörte Verbrauchervertrauen wiederherzustellen. Während diese Politik einerseits den Interessen der Endverbraucher den Vorrang gibt, führt die Verrechtlichung der Lebensmittelsicherheit andererseits in wachsendem Umfang zu einem Wettbewerbsnachteil für die gemeinschaftliche und deutsche Lebensmittelwirtschaft. Denn diese sieht sich einer Fülle komplizierter Vorschriften und langer Genehmigungsverfahren gegenüber, die sich gerade für neue und neuartige Lebensmittelprodukte negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem globalen Handel mit Lebensmitteln auswirken. Dieser Verrechtlichungsprozeß führt zudem zu Vollzugsdefiziten im Bereich des Lebensmittelrechts, weil infolgedessen die amtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden mit stetig neuen Aufgaben konfrontiert werden, die sie mit allenfalls stagnierendem Personalbestand bewältigen müssen. Der Verfasser beschäftigt sich mit den Ursachen der Verrechtlichung der gemeinschaftlichen und deutschen Lebensmittelsicherheit und geht vordringlich der Frage nach, welchen Stellenwert alternative Steuerungsformen wie die Selbstregulierung im Lebensmittelrecht haben. Ausgehend vom allgemeinen Deregulierungsverständnis der EU-Organe und der Bundesregierung untersucht er in diesem Zusammenhang das gemeinschaftliche und deutsche Lebensmittelrecht nach Deregulierungsansätzen und –potentialen. Die Analyse erfolgt nach den in anderen ordnungsrechtlich geprägten Regelungsgebieten bereits erkennbaren Strukturen eines Gewährleistungsstaates und zeigt einen möglichen Wandel im Lebensmittelrecht anhand von z. B. veränderten Verantwortungsbeiträgen zur Lebensmittelsicherheit und regulierungstheoretischen Prinzipien auf. Zeitlicher Schwerpunkt der Untersuchung ist die Entwicklung des gemeinschaftlichen und deutschen Lebensmittelrecht seit dem Weißbuch zum Lebensmittelrecht von 1999.