Kommentar zum Außerstreitgesetz
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Die Neuauflage des Kommentars zum Außerstreitgesetz, das im Jänner 2005 in Kraft getreten ist, erfasst zuverlässig alle aktuellen Gesetzesänderungen sowie die neueste Literatur und Judikatur, insbesondere das KindNamRÄG 2013. Der Rechtsprechung zum AußStrG 2003 kommt hierbei besondere Bedeutung zu, zumal eine solche zum Zeitpunkt des Erscheinens der ersten Auflage im Jahr 2006 noch kaum vorlag. Auch die Neuauflage setzt die hohe Qualität der Kommentierung der Erstauflage fort, die dem aus Wissenschaftern und Praktikern bestehenden erfahrenen Autorenteam zu verdanken ist. In gewohnt prägnanter Weise wird allen, die mit dem Außerstreitgesetz zu tun haben, ein optimaler Zugriff auf diesen nicht unbedingt im Brennpunkt der literarischen Auseinandersetzung stehenden, aber praktisch besonders bedeutsamen Bereich des Zivilverfahrensrechts geboten.