Fernsehübertragungen von Strafverfahren in der Bundesrepublik Deutschland und in den USA
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In Deutschland ist die Übertragung von Strafverfahren im Fernsehen seit Einführung des § 169 S.2 GVG im Jahr 1969 verboten. Demgegenüber werden in den USA seit über 20 Jahren Erfahrungen mit der Übertragung von Strafverfahren im Fernsehen gesammelt. Der amerikanische Fernsehsender court-tv hat sich sogar auf die Übertragung von Gerichtsverfahren spezialisiert. Befürworter eines Gerichtsfernsehens argumentieren mit den Kommunikationsrechten aus Art. 5 I GG und der Bedeutung eines öffentlichen Verfahrens. Kritiker weisen auf die Gefahren für ein faires Verfahren, für die Wahrheitssuche und für die Persönlichkeitsrechte hin. Die dieser Argumentation zugrunde liegenden Werte werden in der Arbeit in ihrer historischen Entwicklung und aktuellen Bedeutung in beiden Rechtsordnungen dargestellt. Es wird untersucht, welche Befürchtungen der Gegner eines Gerichtsfernsehens sich in den USA bestätigt haben und ob amerikanische Erfahrungen für Deutschland von Nutzen sein können.