Das Einladungsverfahren im öffentlichen Beschaffungsrecht
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Das öffentliche Beschaffungsrecht enthält Regeln zur staatlichen Vergabe von Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen. Öffentliche Beschaffungen werden sowohl auf Bundes- wie auf kantonaler Ebene oberhalb rechtlich festgelegter Schwellenwerte im offenen oder im selektiven Verfahren vergeben. Unterhalb dieser Schwellenwerte ist entweder ein Einladungsverfahren oder ein freihändiges Verfahren anwendbar. Dieser unterschwellige Vergabebereich darf nicht unterschätzt werden. Das Auftragsvolumen, das in diesen Verfahren vergeben wird, ist beträchtlich. Die vorliegende Dissertation behandelt das Einladungsverfahren, das in der Praxis äusserst wichtig, aber bisher noch weitgehend unbearbeitet geblieben ist. Im ersten Teil wird zunächst ein Überblick über die Rechtsgrundlagen im öffentlichen Beschaffungswesen gegeben, gefolgt von einer Einführung zum Einladungsverfahren. Der zweite Teil setzt sich umfassend mit dem Verfahrensablauf des Einladungsverfahrens auseinander. Dabei werden zahlreiche Probleme aufgezeigt, die bis anhin nicht erörtert worden sind. Im abschliessenden dritten Teil folgt eine Gesamtwürdigung des Einladungsverfahrens. Es werden insbesondere die Vereinbarkeit des Verfahrens mit den Vergabegrundsätzen und die besondere Missbrauchsanfälligkeit untersucht. Die Arbeit schliesst mit Gedanken zu möglichen Alternativen zum heute praktizierten Einladungsverfahren