Aufsichts- und Streitbeilegungsverfahren im Recht der Abrüstung und Rüstungskontrolle
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Von der Demilitarisierung staatsfreier Räume ausgehend hat sich während des Kalten Krieges das Recht der Abrüstung und Rüstungskontrolle zu einem speziellen Bereich des Völkerrechts entwickelt. Um die Anwendung der Regelungen und Verbote zu überwachen und ihre Einhaltung zu gewährleisten, haben sich die Vertragsparteien auf internationale Kontrollmaßnahmen verständigt, die zum Teil tief in die staatliche Souveränität eingreifen. Insbesondere können jederzeit und an jedem Ort auf dem Hoheitsgebiet der Staaten, auch in privaten Einrichtungen, Inspektionen ausgeführt werden, ohne daß Ablehnungsbefugnisse bestehen. Die Arbeit systematisiert und analysiert diese Aufsichtsverfahren, durch die das Recht der Rüstungsbeschränkung Modellcharakter für das Völkerrecht erlangt hat. Die Untersuchung geht sodann der Frage nach, inwieweit aus den Verträgen resultierende Streitigkeiten durch formalisierte Schiedsverfahren beigelegt werden können.