Der Schutz des Designs nach deutschem und europäischem Recht
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Die Produktgestaltung wird in vielen Bereichen zunehmend zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor. Erfolgreiches Design führt daher zwangsläufig zur Nachahmung. Umso wichtiger ist es, sich gegen Nachahmer wirksam zu schützen. Das deutsche Recht bietet Schutz durch das Geschmacksmuster-, Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Hinzu kommt die Möglichkeit eines europaweiten Schutzes durch das Gemeinschaftsgeschmacksmuster und die Gemeinschaftsmarke. Die Verfasserin erläutert vertieft Voraussetzungen, Umfang und Zusammenspiel dieser verschiedenen Schutzrechte. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Reform des Geschmacksmusterrechts, die zur Aufwertung des Designschutzes führen soll. Erörtert wird in diesem Zusammenhang auch das neue Institut des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters. Gleichzeitig beleuchtet die Arbeit die veränderte Abgrenzung des Geschmacksmusterrechts zum Urheberrecht. Umfassend behandelt wird auch die restriktive Rechtsprechung zum Schutz der dreidimensionalen Marke. Die Verfasserin verbindet ihre Ausführungen mit einer Vielzahl an Rechtsprechungsnachweisen und anschaulichen Darstellungen. Das Werk ist damit auch für den Praktiker von besonderem Interesse.