Bekämpfung von Körperverletzungen im Fußballsport durch sportverbandsinterne Maßnahmen und die staatlichen Strafverfolgungsbehörden
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Körperverletzungen auf dem Fußballfeld sind strafrechtlich relevant, obwohl diese bislang bei den staatlichen Strafverfolgungsbehörden kaum Beachtung finden. So werden Körperverletzungen der Spieler untereinander in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt, sondern allenfalls durch den Schiedsrichter und die Sportverbände geahndet. Zunächst geht die Autorin der Frage nach, wann die Körperverletzung im Sport strafbar ist und wie sich dabei die Sportregeln auswirken. Im Anschluss befasst sich die Arbeit mit dem öffentlichen Strafverfolgungsinteresse, insbesondere unter dem Aspekt der aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG resultierenden Pflicht des Staates, die körperliche Unversehrtheit des Sportlers zu schätzen, und unter Berücksichtigung der besonderen Situation im Sport sowie generalpräventiver Erwägungen. Schließlich wird aufgezeigt, welche Möglichkeiten den Sportverbänden aufgrund der Vereinsautonomie zur Sanktionierung der Körperverletzung im Sport zur Verfügung stehen, welche Anforderungen dabei an ein Verfahren zu stellen sind, und warum das Doppelbestrafungsverbot einer Sanktionierung durch Sportverband und Staat nicht entgegensteht.