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Das von Leopold Wenger entwickelte Konzept der Antiken Rechtsgeschichte erfuhr durch Walter Selb eine entscheidende Wandlung. Anstelle einer einheitlichen Entwicklung, die im justinianisch-römischen Recht gipfelt, rückt Selb die Vielzahl parallel existierender Rechtsordnungen in den Vordergrund, die sich gegenseitig durchdringen und beeinflussen. Dies hat er exemplarisch in seinen Arbeiten zu den Rechtsquellen der christlich-orientalischen Kirchen aufgezeigt. Die Einheit liegt für ihn in der Fragestellung und Methode, mit der die antiken Quellen vom Alten Orient bis zur byzantinischen und metabyzantinischen Zeit erschlossen werden. Acht Jahre nach Selbs Tod am 2. Juni 1994 vollendete Hubert Kaufhold das gemeinsam verfasste Opus Magnum, die Neuedition des Syrisch-römischen Rechtsbuches. Anlässlich dessen trafen sich am 29. Oktober 2002 Fachvertreter zu einer Tagung, um den heutigen Standort im Sinne der Vielfalt zu umreißen. Der Band enthält Beiträge von Gerhard Ries (Alter Orient), Alberto Maffi (Griechisches Recht), Hans-Albert Rupprecht (Papyri), Detlef Liebs (nachklassische römische Rechtsliteratur) und Ludwig Burgmann (Fortleben byzantinischer Rechtstexte). Hubert Kaufhold und Peter E. Pieler teilen persönliche Erinnerungen an die Zusammenarbeit mit Walter Selb.
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Antike Rechtsgeschichte, Gerhard Thür
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- 2005
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